Nachlassverfügung

Erbschaft & Vermächtnis

Nachlassregelung zugunsten des
Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V.

Der Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V. setzt sich für Tiere in Not im Raum Hofheim und Umgebung ein und befindet sich als neu gegründeter Verein noch im Aufbau der grundlegenden Strukturen, um langfristig handlungsfähig zu sein. Unser großes Ziel ist es, in Hofheim ein eigenes Tierheim zu errichten und damit einen sicheren Zufluchtsort für hilfsbedürftige Tiere zu schaffen.

Um diese Aufgaben dauerhaft erfüllen zu können, sind wir nicht nur auf Spenden, Patenschaften und Mitgliedsbeiträge angewiesen, sondern auch auf Zuwendungen aus Erbschaften und Vermächtnissen. Öffentliche Mittel und laufende Einnahmen reichen in der Regel nicht aus, um alle Kosten für Versorgung, medizinische Betreuung, Kastrationen, Vermittlung, Beratung und Aufklärungsarbeit zu decken.

Viele Tierfreundinnen und Tierfreunde möchten über ihr eigenes Leben hinaus etwas für den Schutz von Tieren bewirken. Wer den Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V. in seinem Testament berücksichtigt, kann dauerhaft dazu beitragen, Tierleid zu lindern – und gleichzeitig von der steuerlichen Begünstigung gemeinnütziger Vereine profitieren, da Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit sind.

Zugleich kann im Testament festgelegt werden, dass der Verein im Todesfall die Versorgung eines oder mehrerer Haustiere übernimmt oder für eine verantwortungsvolle Vermittlung in ein geeignetes Zuhause sorgt. Solche Regelungen sind rechtlich möglich, etwa durch die Einsetzung des Vereins als Erben oder Vermächtnisnehmer mit der ausdrücklichen Auflage, für das Tier zu sorgen oder es angemessen zu vermitteln. Da Tiere selbst nicht erben können, werden sie über eine begünstigte Person oder Organisation abgesichert.

Wenn Sie darüber nachdenken, den Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V. in Ihrer letztwilligen Verfügung zu berücksichtigen, empfehlen wir, sich von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Notarin bzw. einem Notar beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament rechtswirksam ist und Ihre Wünsche – sowohl hinsichtlich Ihres Vermögens als auch zum Schutz Ihrer Tiere – eindeutig formuliert werden. Bitte verwenden Sie in Ihrem Testament unsere vollständige Vereinsbezeichnung und Anschrift, damit Ihre Zuwendung zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Gerne stehen wir Ihnen für ein vertrauliches Informationsgespräch zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu den Möglichkeiten einer Nachlassgestaltung zugunsten unseres Vereins haben.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V.
Verwaltungssitz
Kantstrasse 11
65719 Hofheim am Taunus
E-Mail: nachlass@tierschutz-hofheim.org