Katzenschutzverordnung

in Hofheim am Taunus

Der Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V. klärt auf.

Seit 2024 gilt in Hofheim am Taunus eine Katzenschutzverordnung. Sie soll dazu beitragen, das Leiden von Straßenkatzen zu verringern, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und gleichzeitig Haustiere besser zu schützen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind unsicher, was das konkret für sie bedeutet. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte in einfacher, verständlicher Sprache.

Worum geht es bei der Katzenschutzverordnung?

Die Katzenschutzverordnung regelt, wie mit Katzen umgegangen werden soll, die freien Auslauf haben.

Ziel ist es vor allem:

die Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen zu verringern

Krankheiten und Leiden durch unkontrollierte Vermehrung zu verhindern

verlorene Tiere schneller ihren Halterinnen und Haltern zuordnen zu können

Kern der Verordnung ist: Wer einer Katze Freigang erlaubt, übernimmt mehr Verantwortung – insbesondere für Kastration, Kennzeichnung und Registrierung.

Wer ist von der Verordnung betroffen?

Die Verordnung gilt für alle Menschen in Hofheim am Taunus, die Katzen mit Zugang ins Freie halten.

Dazu gehören:

Halterinnen und Halter von Freigänger-Katzen

Personen, die freilaufende Katzen regelmäßig füttern – also z.B. jemand, der „streunende“ Katzen im Hof oder Garten regelmäßig versorgt

Wer Katzen füttert, gilt rechtlich als mitverantwortlich und wird im Sinne der Verordnung wie eine Halterin bzw. ein Halter behandelt.

Wohnungskatzen, die nie ins Freie kommen, sind von der Kastrationspflicht nicht betroffen. Relevant wird die Verordnung nur dann, wenn eine Katze unkontrolliert draußen unterwegs ist.

Kastration – warum ist sie so wichtig?

Halterinnen und Halter, die ihrer Katze unkontrollierten Freigang erlauben, müssen diese kastrieren oder sterilisieren lassen.

Das bedeutet:

Die Katze (männlich oder weiblich) wird durch einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin so behandelt, dass sie sich nicht mehr fortpflanzen kann.

Das muss erfolgen, bevor sie unkontrolliert nach draußen darf –
spätestens ab einem Alter von 5 Monaten.

Hintergrund:
Eine unkastrierte Katze kann sehr schnell für viele Nachkommen sorgen. Durch unkontrollierte Vermehrung entstehen immer mehr streunende Katzen, die oft krank, verletzt oder unterversorgt sind. Die Kastration ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz – und in Hofheim nun auch Pflicht.

Kennzeichnung und Registrierung – damit Katzen wieder nach Hause finden

Neben der Kastration schreibt die Verordnung auch Kennzeichnung und Registrierung vor.

Das bedeutet:

Die Katze wird vom Tierarzt mit einem Mikrochip (oder einer Tätowierung) gekennzeichnet.

Diese Kennzeichnung wird dann mit Name und Anschrift der Halterin bzw. des Halters in einem Haustierregister eingetragen, z.B.
TASSO
FINDEFIX
(Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes)

Die Registrierung ist in diesen Registern kostenlos und sehr wichtig: Wird eine Katze gefunden, kann über Chip und Eintrag im Register sofort geprüft werden, wohin sie gehört. So kommen entlaufene Tiere schneller nach Hause und landen nicht dauerhaft im Tierheim oder auf der Straße.

Was kann die Stadt verlangen?

Die Stadt Hofheim darf Halterinnen und Halter auffordern, die Einhaltung der Verordnung nachzuweisen.

Das heißt konkret:

Auf Nachfrage müssen Sie belegen können, dass Ihre freilaufende Katze kastriert/sterilisiert, gekennzeichnet und registriert ist (z.B. durch eine Tierarztbescheinigung und Registrierungsbestätigung).

Wird eine unkastrierte, nicht registrierte Katze ab einem Alter von 5 Monaten beim freien Auslauf angetroffen, kann die Stadt anordnen, dass diese nachträglich kastriert, gekennzeichnet und registriert wird.

Kann innerhalb von 48 Stunden kein Halter ermittelt werden (weil die Katze nicht gekennzeichnet/registriert ist), kann die Stadt die Kastration oder Sterilisation auf Kosten des später ermittelten Halters durchführen lassen.

Auch Eigentümerinnen oder Eigentümer, die nicht gleichzeitig Halter sind, müssen diese Maßnahmen dulden.

Was passiert bei Verstößen?

Wer sich nicht an die Vorgaben der Katzenschutzverordnung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Zum Beispiel:

Eine freilaufende Katze ist nicht kastriert/sterilisiert, obwohl sie älter als 5 Monate ist.

Der Nachweis über Kastration und Registrierung wird auf Verlangen nicht vorgelegt.

Solche Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Gibt es Ausnahmen?

Für Züchter von Rassekatzen kann die Stadt auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zulassen.

Voraussetzung ist, dass: eine kontrollierte Zucht und eine gesicherte Versorgung der Jungtiere glaubhaft dargelegt wird.

Die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

Was bedeutet das für Sie als Bürgerin oder Bürger?

Wenn Sie in Hofheim am Taunus leben und:

eine Katze mit Freigang halten oder regelmäßig „streunende“ Katzen füttern,

dann sollten Sie prüfen:

Ist meine Katze kastriert/sterilisiert?

Ist meine Katze mit Mikrochip gekennzeichnet?

Ist sie bei einem Haustierregister (z.B. TASSO oder FINDEFIX) auf mich registriert?

Wenn nicht, sprechen Sie bitte zeitnah Ihre Tierarztpraxis an. So erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Tierschutz.

Warum wir als Tierschutzverein die Verordnung unterstützen?

Der Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V. setzt sich dafür ein, dass weniger Tiere leiden und gleichzeitig der verantwortungsvolle Umgang mit Haustieren gestärkt wird. Die Katzenschutzverordnung ist ein wichtiges Instrument, um das Leid von Straßenkatzen zu verringern und die Zahl herrenloser Tiere langfristig zu senken.

Gerade in Zeiten, in denen Tierheime und Tierschutzvereine stark belastet sind, hilft jede kastrierte und registrierte Katze, Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Verordnung ist deshalb kein „Strafinstrument“, sondern ein Baustein für mehr Tierschutz vor Ort.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie unsicher sind, ob und wie die Katzenschutzverordnung Sie betrifft, oder Hilfe bei der Registrierung Ihrer Katze brauchen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V.

Kontakt: info@tierschutz-hofheim.org

Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Katzen in Hofheim besser geschützt sind –
ob als geliebte Haustiere oder als bisher namenlose Straßenkatzen.