Spendenquittung? Selbstverständlich!
Der Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V. informiert über Spendenquittungen und Nachweise
Der Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V. ist als gemeinnütziger Verein berechtigt, für Geld- und Sachspenden offizielle Spendenquittungen auszustellen, die steuerlich als „Zuwendungsbestätigung“ bezeichnet werden. Wenn Sie für Ihre Spende eine solche Bescheinigung benötigen, sprechen Sie uns einfach an – die Ausstellung erfolgt auf Anfrage.
Für viele Spenden ist eine gesonderte Spendenquittung allerdings gar nicht zwingend erforderlich. Für Zuwendungen bis einschließlich 300 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel einen sogenannten „vereinfachten Spendennachweis“ an. Das bedeutet: Ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein PayPal-Auszug reicht in diesen Fällen aus, um die Spende steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist dabei, dass aus dem Beleg eindeutig hervorgehen, wer gespendet hat, wer der Empfänger ist, welche Summe überwiesen wurde und an welchem Tag die Buchung erfolgt ist.
Bitte beachten Sie: Eine Spendenquittung kann nur für tatsächliche Spenden ausgestellt werden – also für freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung zur Unterstützung unserer Tierschutzarbeit. Für Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder andere Mitgliedsumlagen darf in der Regel keine Spendenquittung ausgestellt werden. Diese Zahlungen sind vereinsrechtlich wichtig, werden steuerlich aber anders behandelt als zusätzliche Spenden.
Wenn Sie uns unterstützen möchten und unsicher sind, ob Sie eine Spendenquittung benötigen oder ob Ihre Zuwendung als Spende gilt, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter und finden gemeinsam die passende Lösung.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Menschen, die unsere Tiere und unsere Tierschutzarbeit mit Spenden, Beiträgen und persönlichem Engagement unterstützen. Jede Unterstützung – ob klein oder groß – hilft uns, den Tierschutz in Hofheim und Umgebung Schritt für Schritt weiter auszubauen.
Jede Spende zählt!