Wenn Sie eine Schildkröte gefunden haben, sollten Sie ruhig und umsichtig handeln, denn in den meisten Fällen wird das Tier bereits von einer Besitzerin oder einem Besitzer vermisst.
Bringen Sie die Schildkröte zunächst an einen sicheren Ort, fern von Straßen, Gefahrenquellen und anderen Tieren.
Setzen Sie die Schildkröte in eine geeignete, ruhige Notunterkunft, zum Beispiel einen Karton oder eine flache Wanne mit etwas Erde oder Gras, und schützen Sie sie vor Hitze, direkter Sonne und Stress.
Parallel dazu sollten Sie klären, ob es sich um eine Land- oder Wasserschildkröte handelt, da Haltung und Erste Hilfe sich unterscheiden.
https://www.landschildkroeten.de/wissenswertes/arten/
Wichtige Anlaufstellen sind:
– das örtliche Tierheim oder die zuständige Tierschutzorganisation
– Gemeinde/Fundbüro und ggf. die zuständige Artenschutzbehörde
– reptilienkundige Tierärztinnen und Tierärzte z.B.
Tierärztliche Praxis – Dr. med. vet. Philipp Krug,
Auch der Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V. kann bei Fragen unterstützen und Ihnen helfen, passende Ansprechpartner im Main-Taunus-Kreis zu finden.
info@tierschutz-hofheim.org
Fund online melden und Vermisste finden
Eine sehr hilfreiche Anlaufstelle ist die Internetseite: www.landschildkroeten.de
Dort können Sie:
– einen Fund melden, inklusive Foto und Fundort
– nachsehen, ob Ihre Schildkröte bereits als vermisst gemeldet wurde
– aktuelle Einträge von gefundenen und vermissten Schildkröten auf einer Karte einsehen.
So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Tier wieder zu seiner ursprünglichen Halterin oder seinem Halter zurückkehren kann.
Der Tierschutzverein Hofheim und Umgebung e.V.
begrüßt es sehr, wenn gefundene Schildkröten nicht einfach behalten, sondern als Fundtiere gemeldet und über die genannten Stellen und Portale korrekt erfasst werden.
Weitere Informationen zum Melden und Suchen von Schildkröten finden Sie hier:
https://www.landschildkroeten.de/wissenswertes/vermisst-gefunden/schildkr%C3%B6te-gefunden/
Zusätzlich können bei bestimmten Arten artenschutzrechtliche Bestimmungen gelten, die über spezielle Behörden
(z.B. Dezernat für Landwirtschaft, Fischerei und internationalen Artenschutz) laufen.
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 51.1 – Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Telefon: +49 6151 12-5002
E-Mail:
Landwirtschaft@rpda.hessen.de
Fischerei@rpda.hessen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.